Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Soflinx GmbH für Unternehmer (AGB) vom 01.08.2021

 

1. Vorbemerkung

 

Die nachfolgenden Allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen (AGB) der Soflinx GmbH, Kirchenweg 1, 90556 Cadolzburg (im Folgenden „Anbieter“) ist alleinige Rechtsgrundlage der Vertrags- /Geschäftsbeziehung zwischen dem Vertragspartner als Kunden (im Folgenden „Kunde“) und dem Anbieter, soweit nichts anderes vereinbart ist. Unternehmenssitz des Anbieters ist Cadolzburg. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Vertragspartner, die Unternehmer gemäß § 14 BGB bzw. Kaufmann gemäß § 1 HGB sind („b2b“). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Abweichende oder diesen AGB entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung; dies gilt auch dann, wenn der Anbieter den Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht. Im Übrigen gilt deutsches Recht. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Jede Aufhebung, Kündigung, Änderung oder Ergänzung des Vertrages bedarf der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam.

 

2. Vertragsgegenstand

 

Als Vertragsgegenstand gelten sämtliche Hard- und Softwareprodukte sowie verwandte Produkte und Dienstleistungen des Anbieters. Vertragsgegenstand sind auch sämtliche Serviceleistungen, die in den Servicedokumenten beschrieben sind und der Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs der IT-Anlage des Kunden. Diese Serviceleistungen können auch beim Kunden vor Ort stattfinden. Der Anbieter liefert dem Kunden die im Kaufschein bezeichnete Hardware nebst zugehöriger Benutzerdokumentation. Unter Software ist jegliche Standardsoftware wie Betriebssystemsoftware oder StandardAnwendungssoftware sowie begleitende Datenträger zu verstehen, die vom Anbieter an den Kunden nebst Benutzerdokumentation geliefert oder sonst zur Verfügung gestellt werden.

 

3. Vertragsschluss

 

a) Angebot

Das Angebot des Anbieters ist grundsätzlich freibleibend. Irrtum, Druckfehler, Änderungen, Abweichung von Abbildungen, technische Änderungen und Zwischenverkauf werden vorbehalten.

b) Annahme

Der Vertragsschluss erfolgt durch schriftliche Bestätigung der Bestellung des Kunden (Auftragsbestätigung)oder durch Rechnungsstellung des Anbieters. Dies ist als Annahmeerklärung des Anbieters zu verstehen. Anders lautende Vertragsbedingungen des Kunden oder Zusätze auf Bestellungen oder Aufträgen haben nur Geltung, sofern diese durch den Anbieter schriftlich anerkannt oder bestätigt werden.

c) Preis und Vergütung

Sofern im Kaufschein oder Rahmenvertrag nichts anderes vereinbart, versteht sich der angegebene Preis grundsätzlich als Nettopreis in Euro (€) ab Firmensitz, d. h. es fallen gegebenenfalls zusätzlich Fracht- , Versicherungs- und sonstige Nebenkosten an, die der Kunde zu tragen hat (Vergütung). Alle Preisangaben gegenüber vorsteuerabzugsberechtigten Kunden oder für den Export verstehen sich weiterhin zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe für Hardund Softwareprodukte. Nicht aufgeführtes Zubehör sowie Zusatz- und Nebenleistungen (z. B. Installation und Einweisung beim Softwarekauf) sind bei der Preisangabe nicht enthalten und werden gesondert berechnet. Im Übrigen wird auf die aktuelle Preisliste (Anlage) Bezug genommen.

d) Nebenkosten

Anfallende Nebenkosten (Kopien, Telefon, Reiskosten usw.) und zusätzliche Arbeiten werden gemäß der aktuellen Preisliste zusätzlich abgerechnet. Ferner werden vom Anbieter gegebenenfalls erforderliche oder vom Kunden gewünschte Anfahrten über eine Entfernung von 25 km vom Sitz des Anbieters hinaus gesondert berechnet. Anfallende Kosten von auf Wunsch des Kunden hinzugezogener Dritter sind grundsätzlich in den Preisangaben des Anbieters nicht enthalten und vom Kunden zu tragen. e) Nebenabreden Nebenabreden sind nur bindend, wenn diese beiderseits schriftlich getroffen wurden.

 

4. Zahlung

 

a) Fälligkeit

Die Zahlungsforderung des Anbieters ist ab Eingang der Rechnung beim Kunden ohne Abzüge in Euro (€) innerhalb von 14 Tagen fällig, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart oder eine andere Zahlungsfrist in der Rechnung angegeben ist. Die Zahlung hat auf das vom Anbieter auf der Rechnung angegebene Konto zu erfolgen.

b) Fehler in der Rechnungsstellung

Fehler in der Rechnung hat der Kunde unverzüglich beim Anbieter schriftlich zu beanstanden. Vom Anbieter korrigierte Rechnungen sind innerhalb von 14 Werktagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen.

c) Sonstige Rechnungsstellungen

Der Anbieter ist berechtigt, Teilleistungen separat abzurechnen, erforderliche Vorschüsse zu verlangen oder bei Dienstleistungen angemessene monatliche Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen.

d) Skonto

Der Kunde ist nur zum Skontoabzug berechtigt, sofern es ausdrücklich vereinbart wurde. Der Skontoabzug ist rückgängig zu machen, falls die Gutschrift der Zahlung auf dem Konto des Anbieters nicht innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist erfolgt.

e) Zahlungsverzug

Im Fall des Zahlungsverzugs des Kunden, ist der Anbieter - vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens - berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Verzugszinssatzes zu berechnen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Anbieter bis zur Beendigung des Zahlungsverzuges ferner berechtigt, die Vertragserfüllung zu verweigern, also z. B. seine Tätigkeit einzustellen, seine Leistung zurückzubehalten oder seine Serviceleistungen auszusetzen. Sämtliche weitere Rechte behält sich der Anbieter ausdrücklich vor. Des Weiteren werden im Verzugsfall gestundete Forderungen (Ratenzahlung, Wechselforderungen usw.) sofort in voller Höhe fällig.

f) Rechte des Kunden

Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die von ihm geltend gemachten Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Die Abtretung von Forderungen gegen den Anbieter ist nur mit dessen schriftlicher Einwilligung möglich.

 

5. Lieferung und Leistung

 

a) Termin

Der in Auftragsbestätigung angegebene Termin ist - sofern nicht schriftlich anders vereinbart - als unverbindlicher und voraussichtlicher Beginn der Lieferung/Leistung bzw. der Aufnahme der Arbeiten zu verstehen. Der Anbieter kommt nur durch eine schriftliche Mahnung in Lieferverzug, die frühestens zwei Wochen nach Ablauf der unverbindlichen Liefer-/Leistungsfrist erfolgen kann. Ein Lieferverzug des Anbieters liegt nicht vor, wenn ein unvorhergesehenes, außergewöhnliches Ereignis, insbesondere Naturkatastrophen, Energie-versorgungs- oder Betriebsstörungen oder sonstige Fälle höherer Gewalt (z. B. Pandemie), die Leistungserbringung hindert.

 

b) Teilleistungen

Teillieferungen und -leistungen des Anbieters sind - sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart - zulässig, soweit das dem Kunden zumutbar ist.

 

c) Eigenschaften des Vertragsgegenstands (Dienstleistung)

Angaben und Abbildungen in Werbematerialien und Programmdokumentation etc. dienen lediglich der Beschreibung und sind keine zugesicherten Eigenschaften. Im Zeitraum nach der Bestellung durch den Kunden und vor der Lieferung des Vertragsgegenstands bzw. vor Erbringung der Serviceleistung durch den Anbieter kann es zu geringfügigen Abweichungen des Vertragsgegenstandes im Vergleich zum bestellten Produkt bzw. zur bestellten Serviceleistung kommen, die nicht vom Anbieter zu vertreten sind. Es ist jedoch sichergestellt, dass das abweichende Produkt bzw. die abweichende Serviceleistung die maßgebliche Funktionalität und Leistung des ursprünglich bestellten Produkts bzw. der ursprünglich bestellten Serviceleistung erfüllt oder sogar übertrifft.

 

d) Abnahme durch den Kunden

Sämtliche Leistungen - auch berechtigte Teilleistungen - sind nach Fertigstellung auf Verlangen des Anbieters abzunehmen, sofern es sich um Werkleistungen handelt. Ausstehende Restarbeiten oder Mängel, die die vorgesehene Funktion nicht wesentlich beeinträchtigen, hindern die Abnahme nicht. Dies ist in das Abnahmeprotokoll aufzunehmen. Kommt der Kunde dem Abnahmeverlangen nicht innerhalb von drei Tagen nach, gilt die Leistung als abgenommen.

 

e) Annahmeverzug durch den Kunden

Nimmt der Kunde die ihm fristgerecht angebotene Lieferung/Leistung nicht an, kommt er in Annahmeverzug (§ 293 BGB). Ist der Kunde in Annahmeverzug, hat er die dadurch verbundenen Kosten (z.B. Lagerungskosten) zu tragen.

 

f) Liefer- und Leistungsverzögerungen

Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder anderer nicht vorhersehbarer Ereignisse, welche die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und nicht vom Anbieter zu vertreten sind, berechtigen den Anbieter, die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Verzögerung nebst einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Sofern die Verzögerung im Einzelfall länger als drei Monate dauert, ist der Kunde berechtigt, von der jeweiligen Bestellung zurückzutreten.

 

g) Kündigung

Die Verzögerung einzelner Lieferungen, einzelne Schlechtlieferungen oder sonstige vereinzelte Leistungsstörungen berechtigen den Kunden nicht zur Kündigung von Sukzessiv- lieferungs- oder Rahmenverträgen sowie sonstiger Dauerschuldverhältnisse.

 

6. Gefahrübergang und Gefahrtragung

 

Die Gefahr geht mit Übergabe durch den Anbieter an die Transportperson (Versendungskauf) auf den Kunden über. Insoweit geht die Gefahr des Untergangs des Kaufgegenstands (Ware) - auch bei frachtfreier Lieferung und/oder abweichendem Leistungsort - auf den Kunden über, sobald die Ware an den Verfrachter übergeben wird. Geht der Kaufgegenstand nach Gefahrübergang unter bzw. wird dieser beschädigt, hat der Anbieter dennoch einen Zahlungsanspruch auf den vollen Kaufpreis. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, geht die Gefahr auf diesen über. Bei Serviceleistungen geht die Gefahr mit der Abnahme (Werkvertrag) auf den Kunden über.

 

7. Eigentumsvorbehalt

 

Das Eigentum an allen Vertragsgegenständen bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen (Vergütung) aus der Geschäftsbeziehung dem Anbieter vorbehalten (Vorbehaltsware). Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware vor dem Übergang des Eigentums zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen, zu verarbeiten oder anders umzugestalten. Auf Verlangen des Kunden wird der Anbieter die ihm gewährten Sicherheiten anteilig freigeben, sofern deren Wert das 1,2-fache der ihm uns zustehenden Forderungen überschreitet. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf die Eigentumsverhältnisse hinweisen und dem Anbieter umgehend Mitteilung machen. Auch bei teilweisem Zahlungsverzug des Kunden oder im Fall eines Insolvenzverfahrens des Kunden, darf der Kunde nicht mehr über die Vorbehaltsware verfügen. Der Anbieter ist in dem Fall berechtigt, ohne vorherige Fristsetzung durch den Kunden zur Leistungserbringung vom Vertrag zurückzutreten. Veräußert der Kunde die Vorbehaltsware, tritt der Kunde bereits mit Unterzeichnung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen alle hieraus entstehenden Ansprüche gegen den Abnehmer des Kunden zur Sicherung der Zahlungsforderungen des Anbieters in Höhe des geschuldeten Betrages an den Anbieter ab.

 

8. Sicherheit

 

Des Weiteren kann der Anbieter jederzeit Sicherheitsleistungen im Hinblick auf die ihm gegen den Kunden zustehenden Forderungen verlangen.

 

9. Pflichten des Kunden

 

Der Kunde installiert die Software selbst nach Maßgabe der Benutzerdokumentation (Installationsanleitung), sofern nichts anderes vereinbart. Sollten Serviceleistungen vor Ort durchgeführt werden müssen, stellt der Kunde sicher, dass dem Anbieter ein kostenfreier, ein nach Arbeitsschutzvorschriften entsprechender Zugang und Zugriff zum betreffenden System zur Verfügung steht sowie notwendige Infrastruktur wie Strom oder Internet vorhanden ist. Weiterhin ist der Kunde verpflichtet, vor der Installation der Software bzw. vor Durchführung der Serviceleistungen eine vollständige Datensicherung aller vorhandener Datensätze, Betriebsoberflächen und sonstiger Software durchzuführen. Ebenfalls sind die in diesem Zusammenhang entsprechenden Informationen kostenlos und rechtzeitig dem Anbieter zu erteilen. Des Weiteren werden erforderliche Arbeitsmittel kostenlos vom Kunden gestellt. Im Übrigen ist der Kunde dafür alleine verantwortlich, regelmäßig Datensicherungen in erforderlichem Maße durchzuführen und Vorsorgemaßnahmen gegen Schadsoftware und andere Bedrohungen zu treffen. Soweit gesondert vereinbart, ist eine Beratung über entsprechende Maßnahmen durch den Anbieter möglich. Die Kosten der Beratung werden nach Preisliste in Rechnung gestellt.

 

10. Rechte an Materialien und Arbeitsergebnissen

 

Sofern konkrete, schutzfähige Arbeitsergebnisse entstehen, stehen sämtliche Rechte hieran dem Anbieter zu. Der Kunde ist jedoch vorbehaltlich vollständiger Bezahlung des Vertragsgegenstands berechtigt, Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen und den vom Anbieter erstellten Materialien im vereinbarten Rahmen zu erwerben. Soweit nicht anders vereinbart, hat der Kunde nicht das Recht, Unterlizenzen zu vergeben. Des Weiteren wird der Anbieter autorisiert, nicht geschützte Ideen, Konzepte, Erfahrungen und Techniken kostenlos und ohne Zustimmung zu nutzen.

 

11. Nutzungsrechte an Software

 

Der Anbieter räumt dem Kunden ein einfaches (nicht ausschließliches), dauerhaftes Recht ein, die vom Anbieter erworbene Software im Rahmen der Nutzungsbedingungen des Herstellers innerhalb seines Betriebes zu nutzen. Der Kunde darf die Software nur für eigene Zwecke zur Abwicklung der internen Geschäftsprozesse seines Unternehmens nutzen. Vervielfältigungen der Software sind ausschließlich für deren bestimmungsgemäße Benutzung zulässig, wozu auch eine ordnungsgemäße Datensicherung gehört. Eine Vervielfältigung oder Dekompilierung der Software zur Herstellung der Interoperabilität mit anderen Programmen ist dem Kunden nur nach Maßgabe des § 69e UrhG. Der Kunde ist nur im Rahmen der §§ 69c Nr. 2, 69d Abs. 1 UrhG zur Vornahme von Änderungen, Bearbeitungen oder Umarbeitungen der Software berechtigt. Software unterliegt den Lizenz- und Wartungsbedingungen des jeweiligen Herstellers der Software. Die Lizenzbedingungen sind regelmäßig in der Software enthalten bzw. liegen ihr bei. Sofern vom Anbieter entwickelte Software Vertragsgegenstand ist, gelten weiterhin und ausschließlich dessen Lizenz- und Wartungsbedingungen.

 

12. Reparaturservices, Problemmanagement und Reaktionszeiten

 

Reparaturservices und Problemmanagement sind Serviceleistungen des Anbieters, die die Behebung eines Hard- oder Softwarefehlers an den vertrags-gegenständlichen Produkten bzw. Services beinhalten. Der Anbieter steht dem Kunden mit Ausnahme der Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen an Werktagen von Montag bis Donnerstag jeweils von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr und am Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr zur Verfügung. Reaktionen des Anbieters auf Fehler- und Störungsmeldungen des Kunden erfolgen schnellstmöglich unter Berücksichtigung der Schwere und Folgen des Fehlers. Eine andere Verfügbarkeit kann individuell schriftlich vereinbart werden.

 

13. Haftung

 

a) Beschaffenheit

Die vereinbarte Beschaffenheit der gelieferten Hardware sowie der Software ergibt sich abschließend aus den mitgelieferten, im Kaufschein bezeichneten Produktbeschreibungen, den in Benutzerdokumentationen enthaltenen Beschreibungen der Funktionalitäten sowie aus der im Kaufschein erfolgten Festlegung der vertragsgemäßen Verwendung. Im Fall einer Werkleistung ist das Werk in den Auftrags- und Servicedokumenten abschließend beschrieben.

 

b) Prüfungs- und Mitteilungspflicht des Kunden

Der Kunde ist im Rahmen des § 377 HGB verpflichtet, die gelieferte Ware bzw. Leistung sorgfältig zu prüfen und etwaige Mängel, Mengendifferenzen, Falschlieferungen oder sonstige Fehler unverzüglich - spätestens jedoch innerhalb einer Woche - schriftlich anzuzeigen. Erfolgt diese Anzeige nicht, gilt die Lieferung oder (Teil-) Leistung als genehmigt. Fehler, die im Rahmen einer ordnungsgemäßen Prüfung nicht zu erkennen sind, können im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.

 

c) Herstellergarantie

Soweit der Hersteller für gelieferte Ware Garantie gewährt, sind zunächst entsprechende Ansprüche an den Hersteller zu richten. Bei Verkauf oder Lizenzierung fremder Software leistet der Anbieter nur Gewähr für Mangelfreiheit der Datenträger und die Freiheit von Rechten Dritter nach Maßgabe der Lizenzbestimmungen der betreffenden Software.

 

d) Gewährleistungsumfang

Bei einem Sachmangel wird nach Wahl des Anbieters zunächst die Möglichkeit einer Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung/-leistung eingeräumt. Andere Gewährleistungsrechte wie Minderung oder Rücktritt können erst geltend gemacht werden, wenn das vorgenannte Recht zur zweiten Andienung nach Setzung einer angemessen Nachfrist nicht zum gewünschten Erfolg geführt hat. Die Selbstvornahme ist ausgeschlossen. Der Anbieter ist berechtigt, nach eigener Wahl geeignete Maßnahmen in den Räumlichkeiten des Kunden oder in denen des Anbieters vorzunehmen. Im Fall der Mangelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung/-leistung ist der Kunde beim Austausch oder Ausbau zur Rückgabe des mangelhaften Vertragsgegenstands an den Anbieter verpflichtet. Im Rahmen der Mangelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung/-leistung verwendet der Anbieter Ersatzteile und Komponenten, die neu oder neuwertig sind und dem üblichen Industriestandard entsprechen. Vor der Durchführung der Mangelbeseitigungsleistung hat der Kunde Sicherungskopien von Dateien und Programmen zu erstellen. Bei Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Regelungen entsprechend. Ziffer 9 findet entsprechende Anwendung.

 

e) Haftungsumfang

Der Anbieter haftet uneingeschränkt wegen eigenen Verschuldens oder wegen das seiner Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für Schäden, die auf wesentliche Pflichtverletzungen zurückzuführen sind und die die Erreichung des Vertragszwecks unmöglich machen. Gleiches gilt für etwaige Schadensersatz-, Aufwendungsersatzansprüche, Verzugs- oder Folgeschäden (z. B. entgangener Gewinn) des Kunden gegen den Anbieter bzw. dessen Erfüllungsgehilfen. Der Anbieter verpflichtet sich, den bei Vertragsschluss bestehenden Betriebshaftpflichtversicherungsschutz aufrecht zu erhalten.

 

f) Haftungsbeschränkung

Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist nur auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Jedoch ist die Haftung des Anbieters bei leichter Fahrlässigkeit für Sachschäden und Vermögensschäden auf den dreifachen Auftragswert pro Fall bzw. insgesamt fünffachen Auftragswert pro Jahr begrenzt. Eingeschlossen sind hierbei Schäden, die bei Datenverlust durch die Wiederherstellung entstehen, soweit der Kunde nachweislich seine Daten ordnungsgemäß gesichert hat. Der Anbieter hat eine Versicherung begrenzt auf die oben genannten Beträge abgeschlossen. Nach einer gesonderten Vereinbarung zwischen Anbieter und Kunde besteht die Möglichkeit, diese Versicherungssumme individuell zu erhöhen.

 

g) Sonstige Haftungsbeschränkung

Der Anbieter haftet nicht bei unsachgemäßer Anwendung der vertragsgegenständlichen Produkte durch den Kunden. Der Anbieter haftet nicht für Mängel, die auf kundenseitig eingebrachten Drittprodukten, nicht abgestimmte Eingriffe oder Manipulationen Dritter zurückzuführen ist. Außerdem haftet der Anbieter nicht, wenn der Kunde den Vertragsgegenstand ohne Zustimmung des Anbieters selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt und hierdurch in etwa die Mängelbeseitigung unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. Im Fall der Zuwiderhandlung trägt der Kunde alle hieraus resultierenden Kosten.

 

h) Produkthaftungsgesetz

Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) bleiben von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen unberührt.

 

i) Verjährungsfrist

Mängelansprüche des Kunden verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung bzw. Abnahme. Gleichfalls verjähren Haftungsansprüche in 12 Monaten ab Übergabe bzw. Abnahme. Dies gilt nicht, wenn der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen hat, bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder Unterlassen oder bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; hierbei gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

 

14. Vergabe von Unterauftragnehmer

Der Anbieter hat die Möglichkeit, sich geeigneter Dritter als Unterauftragnehmer zur Erfüllung seiner Vertragspflichten zu bedienen.

 

15. Datenschutz

Kundendaten unterliegen der elektronischen Datenverarbeitung. Der Anbieter verarbeitet die Kundendaten ausschließlich für den aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Zweck. Dabei werden die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in seiner jeweils gültigen Fassung beachtet. Gegebenfalls erforderliche Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitungen werden gesondert geschlossen.

 

16. Geheimhaltung

Die Vertragspartner verpflichten sich zur Wahrung der Regelungen des Geschäftsgeheimnisschutzgesetzes (GeschGehG) und zur Geheimhaltung der im Rahmen des Geschäftsverhältnisses ausgetauschten Informationen, sofern diese nicht bereits öffentlich bekannt sind. Näheres wird im Rahmenvertrag des Anbieters geregelt.

 

17. Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Die Unwirksamkeit einzelner Geschäftsbedingungen oder sonstiger Vereinbarungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung werden die Vertragspartner eine angemessene Ersatzregelung vereinbaren, die den verfolgten Regelungszweck bestmöglich erfüllt.

 

18. Gerichtsstand

Ist der Kunde ein Kaufmann im Sinne des § 1 HGB oder ein Unternehmer im Sinne § 14 BGB, ist der Wahlgerichtsstand für sich aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten der Sitz der Firma des Anbieters.

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soflinx GmbH - AGB - 01.08.2021
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